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ARD-Ratgeber Recht (Bild: photos.com)

Erben und Vererben - kein Kinderspiel

Sterben macht Erben.  Der Artikel informiert über den richtigen Umgang mit dem Nachlassgericht und zeigt, wie typische Fehler bei der Testamentserstellung vermieden werden können.

Sterben macht Erben
Erben und Vererben - kein Kinderspiel!
Vom richtigen Umgang mit dem Nachlassgericht
Typische Fehler bei der Testamentserstellung und wie man sie vermeiden kann.

Autorin: Ulrike Michels

Vererben und erben ist nicht einfach. Für den sogenannten Erblasser - also denjenigen, der etwas vererben möchte - bieten sich drei Möglichkeiten, die Nachlassfrage zu regeln:

Vererben ohne Testament

Der Erblasser muss kein Testament aufsetzen. Wenn die Hinterbliebenen nach seinem Tod keinen "Letzten Willen" finden, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Bei verheirateten Ehepaaren mit Kindern erbt dann der Ehepartner die Hälfte des Vermögens, die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Bei Alleinstehenden gilt in der Erbfolge der Verwandtschaftsgrad.

Zunächst müssen die Erben beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Es reicht also nicht, sich bei den Banken z.B. als Ehepartner oder als Kind zu legitimieren. Die Geldinstitute verlangen in der Regel den Erbschein. Erst dann geben sie Auskunft über das Vermögen, über Kontostände, Depots und Wertpapiere. Für den Erbschein verlangen die Nachlassgerichte eine Gebühr, deren Höhe sich nach dem vererbten Vermögen bemisst. Bei Immobilien wird dabei nicht der Kaufpreis, sondern der aktuelle Schätzwert zugrunde gelegt. Das kann dann schon einmal teuer werden und ein paar Hundert Euro kosten.

Achtung: Mit dem Antrag auf Erbschein nehmen die Erben dann das Erbe auch an!

Und damit häufig genug auch die Schulden. Denn nicht immer sind die Konten eines Erblassers prall gefüllt. Häufig ist das Häuschen, dass geerbt wurde nicht schuldenfrei. Mit dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins hat man übrigens beinahe immer die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern übernommen. Nur in Ausnahmefällen und meist nach kostspieligem Rechtsstreit ist es eventuell möglich, die Schulden wieder los zu werden. Merke: Es ist nicht sinnvoll, einen Erbschein zu beantragen, um nur einmal zu prüfen, ob es etwas zu holen gibt.

Von Inkasso- und Kreditbüros - manchmal auch von Banken und Sparkassen - werden potentielle Erben regelrecht gesucht. Deren Mitarbeiter kontaktieren regelmäßig die Nachlassgerichte mit der Frage: Haben sich Erben gemeldet? Denn 30 Jahre lang sind Schuldtitel gültig und können von den Gläubigern bei den Erben eingetrieben werden. Auch bei solchen die eigentlich nur mit Hilfe eines Erbscheins hatten herausfinden wollen, ob es bei der vermeintlich reichen Erbtante/Erbonkel etwas zu erben gab.

Vererben mit einem privatschriftlichen Testament

Jeder kann ein Testament zu Hause selbst verfassen. Es muss mit der Hand geschrieben sein und mit Vor- und Nachname unterschrieben werden. Das Datum sollte nicht fehlen, damit im Falle von Ergänzungen bzw. der Erstellung weiterer Testamente die Reihenfolge auch für Dritte erkennbar ist. Hilfreich sind auch Seitenzahlen, da dann kein Blatt "verschwinden" kann. Denken Sie daran: das Testament bleibt nach seiner Eröffnung beim Nachlassgericht, die Erben dürfen es nicht mitnehmen. Es ist also ungünstig, emotionale und sehr private Zusätze in das Testament hinein zu schreiben.

Achtung: Computergeschriebene Testamente sind immer ungültig.

In diesem Falle tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein. Wenn sie also sicher sein wollen, dass Ihr "Letzter Wille" auch erfüllt wird, müssen Sie die korrekte Form wählen.

Das Testament kann zu Hause aufbewahrt werden. Man sollte es allerdings nicht so gut vor den Erben verstecken, dass es nach dem Tod nicht gefunden wird. Testamente gehören zu den übrigen wichtigen Papieren in eine Dokumentenmappe.

Sinnvoll ist die Aufbewahrung im Nachlassgericht. Gegen eine geringe Gebühr, die von der Höhe des vererbten Vermögens abhängt, kann man dort im feuerfesten Tresor sein Testament hinterlegen. Z.B. kostet das bei einer Hinterlassenschaft von 100.000 Euro eine Gebühr von 51,75 Euro. Ergänzungen oder ganz neue Testamente kosten dann nicht mehr. Wenn das Standesamt das Nachlassgericht über einen Todesfall informiert, wird das Testament eröffnet.

Doch auch im Falle eines privatschriftlichen Testamentes, dass beim Nachlassgericht deponiert wurde, müssen die Erben einen Erbschein beantragen.

Vererben mit einem notariellen Testament

Das notarielle Testament macht den Erbschein überflüssig. Insofern ist dieses Testament für den Erben preiswerter, für den Erblasser allerdings teurer. Ein Ehepaartestament durch das ein Vermögen von 100.000 Euro vererbt wird, kostet 414 Euro an Notargebühren.

Doch es gibt Vorteile: Der Notar bestätigt, dass der Testator testierfähig ist, also im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten. Darüber kommt es immer wieder zu großen Auseinandersetzungen zwischen den Erben.

Im Weiteren erkundet er den Willen des Testators, um heraus zu finden, wen dieser bedenken will. Formulierungen können schnell missverständlich sein, z.B. gibt es juristisch das "gleichzeitige Versterben" nicht. Wenn Ehepaare versuchen, Regelungen dafür zu finden, was nach einem gemeinsamen Unfalltod geschehen soll, darf nicht geschrieben werden: "Wenn wir gleichzeitig sterben." Oder: Ein Vater vererbt seiner Ehefrau das Haus, verfügt aber auch, dass sein Sohn das Vermögen verwalten soll. Die Mutter kann ohne die Einwilligung des Sohnes nichts entscheiden. Auch wenn sie das eigene Haus verkaufen will, braucht sie die Einwilligung des Sohnes.

Juristische Begriffe bedeuten häufig etwas ganz anderes als in der Alltagssprache. Wer also unsicher ist und eventuell einen komplizierten Text aufsetzen möchte, um sein Erbe zu verteilen, sollte sich an einen Notar wenden.

Literatur:

"Vorsorge selbstbestimmt - Verfügungen, Vollmachten, Testament"
(180 Seiten, verschiedene Autoren), Preis 9,80 €
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